Hygienekonzept der
Schenefelder Schützen Gilde von 1904 e.V.
Stand: 15.06.2021
Allgemeine Verhaltensregeln in der Schützenhalle:
Im gesamten Gebäude herrscht Maskenpflicht.
Der Schütze muss bei der Aufsicht für die Kontaktnachverfolgung die Kontaktdaten hinterlegen.
Nur auf dem Stand während des eigenen aktiven Schießens und nur bei Belegung mit einem Schützen, kann die Maske abgenommen werden.
Sonst im Gebäude Maskenpflicht momentan. Hier Hinweis ändert sich nach den Vorgaben des RKI / BRD / Land
Auf den Ständen ist folgende Anzahl von Schützen nach Abstandsregelung erlaubt:
LG-Stand: 4 Schützen + 1 Aufsicht
KK-Stand: 1 Schütze + 1 Aufsicht
Pistolenstand: 2 Schützen + 1 Aufsicht
Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt Es gilt der Nachweis des Impfpasses mit Datum 14 Tage nach der 2 Impfung als abgeschlossen. Eintrag Luka App oder CovPass.
Getestete Personen mit schriftlichem Nachweis nicht älter 24 Stunden (je nach Vorgabe Land und Inzidenz und in geimpften und genesenen Personen gleichgestellt
Keine Zuschauer/ Begleitpersonen beim Training auf allen Ständen, sobald die Teilnehmeranzahl 3(LG) 1 (KK) 2(Pistole), pro Stand überschreitet.
Keinen Körperkontakt zwischen den Schützen
Treten bei einem Schützen Covid-19-Symptome auf, muss er sofort das Training verlassen und alle anderen Schützen werden darüber informiert. Denen es frei steht, das Training sofort zu beenden.
Die erkrankte Person muss umgehend dann den Nachweis erbringen das Sie nicht infiziert war. Ansonsten gilt die Meldekette zum Gesundheitsamt.
Bei Minderjährigen werden die Erziehungsberechtigten informiert.
Häufige Covid-19-Symptome sind:
Geruchs- und Geschmacksverlust, Fieber, trockener Husten und Müdigkeit
Schenefelder Schützengilde von 1904 e.V. 25560 Schenefeld, Schützenweg 8
E-Mail-Adressen und weitere Informationen finden Sie unter „www.schenfelder-sgvon1904.de
Vorsitzender: Ulrike Mende Marktstraße 30, 25560 Schneefeld
2. Vorsitzender: Michael Wischnewski, Achtern Höben, 24576 Bad Bramstedt
Schnupfen:
Grundsätzlich hat die Aufsicht das Recht und die Pflicht, Schützen mit Symptomen der Schützenhalle zu verweisen.
Anwesende Vorstandsmitglieder dürfen einzeln bei Missachtung vom Hausrecht Gebrauch machen.
Schützen dürfen erst wiederkommen, wenn Sie ein aktuelles negatives Testergebnis schriftlich nachweisen können.
Sollte gegen die Regeln verstoßen werden, darf der Schütze vorerst nicht mehr am Training teilnehmen.
Sollte das Virus bei einem aktiven Schützen nachgewiesen worden sein, muss der Vorstand darüber informiert werden und die Schützenhalle wird vorübergehend zur kompletten Reinigung geschlossen.
Der Stand muss vom Schützen mit dem bereitgestellten Reiniger abgewischt werden (Bedienelement, Tisch, Auflage, usw.)
Am Ende des Trainings verbleibt die Kontaktnachverfolgungsliste bei Ulrike Mende bzw. Michael Wischnewski.
Die Schenefelder Schützengilde von 1904 e.V. erstattet keine Bußgelder, die durch die Polizei oder Ordnungskräfte vor, während oder nach dem Training gegen Teilnehmer verhängt werden.